Diätassitent/in
Die Tätigkeit im Überblick
Zu den Aufgaben der Diätassistenten gehört die eigenverantwortliche Durchführung therapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnungen. Zu den weiteren Aufgaben zählen:
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Erstellen von Diätplänen (Tageskostpläne)
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Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen
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Mitwirkung bei Prävention und Therapie von Krankheiten
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Planung und Durchführung von ernährungstherapeutischen Beratungen, Schulungen und Vorträgen
Arbeitsbereiche / berufliche Einsatzmöglichkeiten
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Krankenhäuser/ Fachkliniken
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Rehabilitationszentren/Sanatorien
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Krankenkassen • Gesundheitsämtern
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Altenheimen
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Apotheken
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Lebensmittel- und Pharmaindustrie
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nach entsprechender Weiterbildung auch als Diätküchenleiter und ernährungsmedizinischer Berater
Die Ausbildung im Überblick
Diätassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an der BMS.
- • Anatomie /Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
- Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin
- Diätetik
- Diät- und Ernährungsberatung
- Einführung Ernährungspsychologie u. -soziologie
- Ernährungslehre
- Lebensmittelkunde
- Koch- und Küchentechnik
- Organisation des Küchenbetriebes
- EDV, Dokumentation und Statistik • Krankenhausbetriebslehre
- Fachenglisch
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- Hygiene und Toxikologie
- Biochemie und Ernährung
- Ernährungswirtschaft
- praktische Ausbildung in verschiedenen medizinischen Einrichtungen
Ausbildungsabschluss:
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst
• einen schriftlichen,
• einen praktischen und
• einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung besteht, erhält auf persönlichen Antrag die staatliche Anerkennung des Berufes und kann sich staatlich anerkannte Diätassistentin oder Diätassistent nennen.
Dauer der Ausbildung in Vollzeit:
Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre.
Ausbildungsbeginn 1. September - weitere Anfragen beantworten wir gern unter Telefon: 03571 - 923775
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss oder Abitur
- Vollendung des 16. Lebensjahres • gesundheitliche, körperliche, geistige und persönliche Eignung
- Hepatitis A /B Immunisierung incl. Titernachweis ist lt. Ausbildungsvertrag § 10 Pflicht
- Nachweisheft- für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln