Staatlich anerkannte/ er
Heilerziehungspflegerin/
Heilerziehungspfleger
Ziel der Ausbildung:
"Heilerziehungspfleger sind
sozialpädagogisch und
pflegerisch ausgebildete
Fachkräfte. Sie arbeiten in
allen Einrichtungen und
Diensten der
Behindertenhilfe. Die
Angebote der
Heilerziehungspflege richten
sich an Menschen aller
Altersstufen mit
Behinderungen geistiger,
körperlicher und/oder
seelischer Art.
Professionelle
Heilerziehungspflege geht
davon aus, dass viele
Menschen mit Behinderung
besonders ausgebildeter
Fachleute bedürfen, die
ihnen Schutz und Sicherheit,
Lebensbegleitung und
Beratung sowie Pflege und
Förderung geben. " (Blätter
zur Berufskunde:
Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin;
Heilerzieher/
Heilerzieherin;
Bundesanstalt für Arbeit,
Bonn 1996, S. 6)
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Einsatzbereiche:
Behinderteneinrichtungen,
wie Wohnheime, Wohngruppen
und im betreuten Wohnen für
behinderte Menschen,
Werkstätten für behinderte
Menschen, integrative
Kindereinrichtungen,
Frühförderstellen,
Heilpädagogische
Kindertagesstätten,
psychiatrische
Einrichtungen, G-Schulen
(geistig Behinderte),
L-Schulen (Lernbehinderte)
u.a.
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre Vollzeit,
berufsbegleitend 4 Jahre
Voraussetzungen:
-Die Ausbildung ist auch
als Umschulung nach §77 Abs.
(2) SGB III möglich.
Realschulabschluss oder ein
anderer gleichwertiger
Bildungsabschluss und
der Abschluss in einem
staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf von
mindestens zweijähriger
Dauer, wenn er für die
Arbeit in der
Heilerziehungspflege
förderlich ist
oder
der Abschluss in einem
staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf von
mindestens zweijähriger
Dauer und einer mindestens
zweijährigen, soweit sie für
die Arbeit in der
Heilerziehungspflege
förderlich ist, mindestens
einjährigen Berufstätigkeit
oder
eine gleichwertig anerkannte
einschlägige Tätigkeit von
mindestens dreijähriger
Dauer
oder
eine pflegende Tätigkeit von
mindestens sieben Jahren
Dauer.
Beginn der Ausbildung:
01.09. des jeweiligen Jahres
Sie werden ausgebildet in
den Lernfeldern:
- Eigene Sozialisation
begreifen, berufliche
Identität und professionelle
Perspektiven entwickeln
- Beziehungen gestalten und
Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit
Behinderung/en individuell
begleiten und pflegen
- Die Lebenswelt mit
Menschen mit Behinderung/en
strukturieren und gestalten
- Prozesse der Bewegung,
Gestaltung und Darstellung
weiterentwickeln und Medien
anwenden
- Heilerziehungspflegerische
Prozesse planen,
durchführen, dokumentieren
und evaluieren
- Heilerziehungspflegerische
Arbeit organisieren,
koordinieren und
reflektieren, sowie Qualität
sichern
- Facharbeit erstellen sowie
in
- Deutsch
- Fremdsprache (Englisch)
- Wirtschafts-und
Sozialpolitik und
- Mathematik
Abschluss:
Nach Beendigung der
Ausbildung erhalten die
Teilnehmer ein staatlich
anerkanntes Zeugnis und eine
Urkunde über das Führen der
Berufsbezeichnung "Staatlich
anerkannte/er
Heilerziehungspflegerin /
Heilerziehungspfleger". |