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Staatlich anerkannte/ er Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger

Ziel der Ausbildung:
"Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie arbeiten in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Die Angebote der Heilerziehungspflege richten sich an Menschen aller Altersstufen mit Behinderungen geistiger, körperlicher und/oder seelischer Art. Professionelle Heilerziehungspflege geht davon aus, dass viele Menschen mit Behinderung besonders ausgebildeter Fachleute bedürfen, die ihnen Schutz und Sicherheit, Lebensbegleitung und Beratung sowie Pflege und Förderung geben. " (Blätter zur Berufskunde: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin; Heilerzieher/ Heilerzieherin; Bundesanstalt für Arbeit, Bonn 1996, S. 6)

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Einsatzbereiche:
Behinderteneinrichtungen, wie Wohnheime, Wohngruppen und im betreuten Wohnen für behinderte Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, integrative Kindereinrichtungen, Frühförderstellen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, psychiatrische Einrichtungen, G-Schulen (geistig Behinderte), L-Schulen (Lernbehinderte) u.a.

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre Vollzeit, berufsbegleitend 4 Jahre

Voraussetzungen:
-Die Ausbildung ist auch als Umschulung nach §77 Abs. (2) SGB III möglich.
Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss und
der Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer, wenn er für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist
oder
der Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer und einer mindestens zweijährigen, soweit sie für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist, mindestens einjährigen Berufstätigkeit
oder
eine gleichwertig anerkannte einschlägige Tätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer
oder
eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren Dauer.

Beginn der Ausbildung:
01.09. des jeweiligen Jahres

Sie werden ausgebildet in den Lernfeldern:
- Eigene Sozialisation begreifen, berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
- Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
- Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
- Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren, sowie Qualität sichern
- Facharbeit erstellen sowie in
- Deutsch
- Fremdsprache (Englisch)
- Wirtschafts-und Sozialpolitik und
- Mathematik

Abschluss:
Nach Beendigung der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein staatlich anerkanntes Zeugnis und eine Urkunde über das Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/er Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger".

 
 

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