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Ausbildung zu staatlich
anerkannten Altenpflegern/
Altenpflegerinnen
Das Anliegen der Ausbildung
zum staatlich anerkannten
Altenpfleger besteht darin,
Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten zu vermitteln,
die zur selbstständigen und
eigenverantwortlichen Pflege
einschließlich der Beratung,
Begleitung und Betreuung
alter Menschen erforderlich
sind.
Die Schülerinnen und
Schülererwerben aufgaben-
und persönlichkeitsbezogen
sozial- pädagogische und
pflegerische Kompetenzen.
Schwerpunkt bildet die
Gesamtsituation der alten
Menschen mit ihren sozialen,
physischen und psychischen
Problemen. Die Schülerinnen
und Schüler entwickeln eine
ganzheitliche Sichtweise für
die alten Menschen und
können diese bei ihrer
Arbeit in den Einrichtungen
der Altenhilfe umsetzen.
Sie sind in der Lage, unter
Berücksichtigung der
Biografie und Bedürfnisse,
die Betreuung und Begleitung
einschließlich der Beratung
der ihnen anvertrauten
Personen zu planen,
durchzuführen und zu
reflektieren.
Neben umfassendem
berufsspezifischem Wissen
sind eine hohe personale und
soziale Kompetenz sowie eine
ausgeprägte Kooperations-
und Kommunikationsfähigkeit
charakteristisch.
Im Rahmen ihrer
Kompetenzen üben
Altenpfleger/
Altenpflegerinnen
eigenverantwortlich folgende
Tätigkeiten aus:
- Ermitteln des
Pflegebedarfs
- Gestalten des
Pflegeprozesses
- Mitwirkung bei der
Behandlung kranker alter
Menschen sowie bei
geriatrischen und
gerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten
- Unterstützung alter
Menschen bei der Lebensraum-
und Lebenszeitgestaltung
- Beraten und Betreuen alter
Menschen und deren
Angehörigen in ihren
persönlichen und
sozialen Angelegenheiten
- Begleitung Sterbender
- Anleiten, Beraten und
Unterstützen von
Pflegekräften, die nicht
Pflegefachkräfte sind
(Quelle: Lehrplan )
Dauer der Ausbildung:
Die Vollzeitausbildung
dauert drei Jahre,
berufsbegleitend vier Jahre.
Zugangsvoraussetzungen:
- Die Ausbildung ist
auch als Umschulung nach §77
Abs. (2) SGB III möglich.
- Mindestens
Realschulabschluss
- Hauptschulabschluss und
abgeschlossenen
Berufsausbildung
- Gesundheitliche,
körperliche, geistige und
persönliche Eignung
Ausbildungsabschluss:
Nach erfolgreicher
Absolvierung und bestandener
Abschlussprüfung der
Ausbildung an unserer
Berufsfachschule erhalten
Sie ein Zeugnis. Auf
persönlichen Antrag bei der
zuständigen Behörde erhalten
Sie die Erlaubnis zur
Führung der
Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannter
Altenpfleger“
„Staatlich anerkannte
Altenpflegerin“ |
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