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Ausbildung staatlich anerkannter Logopäden
Logopäden haben die Aufgabe bei Erwachsenen, Jugendlichen, Schul-, Vorschul- und Kleinkindern mit Störungen der Stimme, der Sprache, der Artikulation, des Redeflusses, der Schriftsprache bzw. Störungen des Gehörs therapeutisch wirksam zu werden. In Kooperation mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Verordnung hin, sind sie in eigener Kompetenz für Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation logopädischer Störungen verantwortlich. Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen der Patienten sowie Mitarbeitern anderer Bereiche des Gesundheitswesens, die die logopädische und rehabilitative Betreuung der Patienten begleiten, zusammen.

Einsatzbereiche:
Logopäden können im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig werden, u. a. in:

- logopädischen Praxen
- Kliniken, insbesondere der Bereiche Neurologie und Psychiatrie sowie
  Hals-, Nasen-und Ohrenheilkunde/Phoniatrie
- Rehabilitationszentren
- pädagogischen Fördereinrichtungen sowie Einrichtungen der Altenhilfe

Ausbildungsinhalte:
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde;
Anatomie und Physiologie; Pathologie;
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde;
Phoniatrie; Kinder- und Jugendpsychiatrie;
Neurologie und Psychiatrie;
Kieferorthopädie und Kieferchirurgie;
Pädiatrie und Neuropädiatrie;
Aphasiologie; Audiologie und Pädaudiologie;
Elektro- und Hörgeräteakustik;
Logopädie; Phonetik/Linguistik;
Psychologie und klinische Psychologie;
Soziologie; Pädagogik; Sonderpädagogik;
Stimmbildung; Sprecherziehung

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Zugangsvoraussetzung:
Alter: Vollendetes 16. Lebensjahr
Schulabschluss: Realschule oder andere gleichwertige Schulbildung oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung (2-jährig)
Ärztliche Bescheinigung das Tauglichkeitsgutachten eines Facharztes für Phoniatrie oder HNO
Bei Umschulung Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Die Ausbildung wird künftig auch als Umschulung nach §77 Abs (2) SGB III möglich sein.

Ausbildungsabschluss:
Nach Absolvierung der Ausbildung an unserer Berufsfachschule erhalten Sie nach bestandener Abschlussprüfung von der Landesbehörde ein Zeugnis sowie auf persönlichen Antrag von der zuständigen Behörde die staatliche Erlaubnis für die Ausübung dieses Berufes.
 
 

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