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Ausbildung staatlich
anerkannter Logopäden
Logopäden haben die Aufgabe
bei Erwachsenen,
Jugendlichen, Schul-,
Vorschul- und Kleinkindern
mit Störungen der Stimme,
der Sprache, der
Artikulation, des
Redeflusses, der
Schriftsprache bzw.
Störungen des Gehörs
therapeutisch wirksam zu
werden. In Kooperation mit
dem behandelnden Arzt und
auf dessen Verordnung hin,
sind sie in eigener
Kompetenz für Prävention,
Beratung, Diagnostik,
Therapie und Rehabilitation
logopädischer Störungen
verantwortlich. Dabei
arbeiten sie eng mit den
Angehörigen der Patienten
sowie Mitarbeitern anderer
Bereiche des
Gesundheitswesens, die die
logopädische und
rehabilitative Betreuung der
Patienten begleiten,
zusammen.
Einsatzbereiche:
Logopäden können im
Angestelltenverhältnis oder
freiberuflich tätig werden,
u. a. in:
- logopädischen Praxen
- Kliniken, insbesondere der
Bereiche Neurologie und
Psychiatrie sowie
Hals-, Nasen-und
Ohrenheilkunde/Phoniatrie
- Rehabilitationszentren
- pädagogischen
Fördereinrichtungen sowie
Einrichtungen der Altenhilfe
Ausbildungsinhalte:
Berufs-, Gesetzes- und
Staatsbürgerkunde;
Anatomie und Physiologie;
Pathologie;
Hals-, Nasen- und
Ohrenheilkunde;
Phoniatrie; Kinder- und
Jugendpsychiatrie;
Neurologie und Psychiatrie;
Kieferorthopädie und
Kieferchirurgie;
Pädiatrie und
Neuropädiatrie;
Aphasiologie; Audiologie und
Pädaudiologie;
Elektro- und
Hörgeräteakustik;
Logopädie;
Phonetik/Linguistik;
Psychologie und klinische
Psychologie;
Soziologie; Pädagogik;
Sonderpädagogik;
Stimmbildung;
Sprecherziehung
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre
Zugangsvoraussetzung:
Alter: Vollendetes 16.
Lebensjahr
Schulabschluss: Realschule
oder andere gleichwertige
Schulbildung oder
Hauptschulabschluss und eine
abgeschlossene
Berufsausbildung (2-jährig)
Ärztliche
Bescheinigung das
Tauglichkeitsgutachten eines
Facharztes für Phoniatrie
oder HNO
Bei Umschulung
Bildungsgutschein der
Arbeitsagentur
Die Ausbildung wird künftig
auch als Umschulung nach §77
Abs (2) SGB III möglich
sein.
Ausbildungsabschluss:
Nach Absolvierung der
Ausbildung an unserer
Berufsfachschule erhalten
Sie nach bestandener
Abschlussprüfung von der
Landesbehörde ein Zeugnis
sowie auf persönlichen
Antrag von der zuständigen
Behörde die staatliche
Erlaubnis für die Ausübung
dieses Berufes. |
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